Ressorts |
Sämtliche Ressorts unterstehen dem Kirchgemeinderat. Sie sind wie folgt zusammengesetzt: |
· | 2 Mitglieder des Kirchgemeinderates, davon eine Ressortvorsteherin |
· | Die Ressortmitglieder werden durch den KGR bestimmt |
· | Das Ressort konstituiert sich selbst |
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Allgemeine Aufgaben | · | trifft Vorabklärungen, holt Offerten ein und bereitet die Geschäfte aus seinem Bereich für die Ratssitzungen vor |
· | kann mit der Umsetzung der Ratsbeschlüsse beauftragt werden |
· | ist verantwortlich für die Finanzen innerhalb seines Bereichs, überblickt und kontrolliert die Ausgaben (wenn möglich mit einer einfachen Buchführung), und ist besorgt für die Einhaltung des Budgetrahmens |
· | bereitet den betreffenden Budgetposten vor |
· | informiert sich über die Aktivitäten in der Kirchgemeinde, die seinen Bereich betreffen |
· | informiert den Kirchgemeinderat über die Aktivitäten in seinem Bereich |
· | pflegt Kontakte zu den verschiedenen in seinem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen, Team's und Gruppen |
· | ist Anlaufstelle für alle Belange, die seinen Bereich betreffen |
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Besondere Aufgaben | Das Ressort arbeitet nach Möglichkeit mit den bestehenden Gruppierungen, den Gemeinden und sozialen Einrichtungen zusammen. |
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Kompetenzen | Das Ressort: |
· | kann im Kirchgemeinderat Antrag stellen |
· | ist ermächtigt, dem Kirchgemeinderat Visionen, Vorschläge und Wünsche zu unterbreiten |
· | übernimmt die fachliche Weisungsberechtigung gegenüber den unterstellten Mitarbeiterinnen |
· | zieht für die Bewältigung der Aufgaben die entsprechenden Mitarbeiter bei. Bei Bedarf können auch aussenstehende Fachpersonen und Experten (unter Berücksichtigung der Kosten) beigezogen werden |
· | tätigt und überwacht Ausgaben im Rahmen des Budgets (Kompetenz pro Rechnung CHF 1000, Ausnahme Infrastruktur bis CHF 5000) |